15. Juli 2023
Gesetzesänderung zur Rechtslage beim Verlassen des Arbeitsplatzes
Der neue Artikel L 1237-1-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs sieht vor, dass bei einem Arbeitnehmer, der freiwillig seinen Arbeitsplatz verlässt und die Arbeit nicht wieder aufnimmt, nachdem er entsprechend den gesetzlichen Form- und Inhaltsvorschriften aufgefordert wurde, sein Fernbleiben innerhalb einer vom Arbeitgeber gesetzten Frist zu begründen, davon ausgegangen wird, dass er gekündigt hat. Das Inkrafttreten dieser Regelung hing von der Veröffentlichung eines Dekrets ab, in dem die Anwendungsmodalitäten festgelegt werden sollten. Diese Publikation ist am 18. April 2023 erfolgt.