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28. Juni 2023

Auf Englisch verfasste Dokumente im arbeitsvertraglichen Verhälnis

In einem Entscheid vom 7. Juni 2023 ist das Kassationsgericht auf die Tragweite auf Englisch verfasster Dokumente im arbeitsvertraglichen Verhältnis zurückgekommen.

Gemäss Artikel L 1321-6 des französischen Arbeitsgesetzbuchs muss jedes Dokument, das Verpflichtungen für den Arbeitnehmer oder Bestimmungen enthält, deren Kenntnis für die Ausführung seiner Arbeit erforderlich ist, in französischer Sprache verfasst sein. Diese Bestimmungen gelten jedoch nur beschränkt für Dokumente, die aus dem Ausland empfangen werden oder für Ausländer bestimmt sind. Grundsätzlich gilt, dass Dokumente, in denen die Ziele festgelegt werden, die für die Festlegung der vertraglich vereinbarten variablen Vergütung erforderlich sind und die in Englisch abgefasst sind, dem Arbeitnehmer nicht entgegengehalten werden können. Der Arbeitgeber kommt seiner Verpflichtung jedoch nach, wenn ein Dokument, in dem die Ziele für die Festlegung der variablen Vergütung festgelegt sind, auf Französisch verfasst und rasch über die Intranetseite des Unternehmens verbreitet wurde, nachdem es zunächst auf Englisch übermittelt worden war. Diese Verpflichtung besteht für den Arbeitgeber auch dann, wenn die Geschäftstätigkeit des Unternehmens internationalen Charakter hat.

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