Anwaltsbüro Itin
Navigation

Aktuelles

1. Juli 2022

Clic and walk: Keine Schwarzarbeit ohne Subordinationsverhältnis

Die Straftat der Schwarzarbeit durch Verheimlichung eines Angestelltenverhältnisses setzt voraus, dass ein Unterordnungsverhältnis nachgewiesen wird. Eine Person, die sich bereit erklärt, über eine von einem Unternehmen verwaltete digitale Plattform Aufträge auszuführen, erbringt keine Arbeitsleistung in einem Subordinationsverhältnis, wenn es ihr freisteht, die angebotenen Aufträge während der Ausführung aufzugeben, wenn sie bei der Ausführung keine Instruktionen oder Weisungen erhält und wenn das Unternehmen während der Ausführung des Auftrags nicht über die Befugnis verfügt, die Ausführung der Instruktionen zu kontrollieren und Verletzungen zu ahnden.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Unternehmen, das im Auftrag von Marken und Einzelhändlern Felddaten sammelte und verarbeitete, die von Clickwalkern gesammelt wurden, die über eine kostenlose App auf ihr Telefon heruntergeladen wurden und auf diese Weise für das Unternehmen Aufgaben ausführten.

Das Obergericht befand das Unternehmen und die Geschäftsführerin des Vergehens der Schwarzarbeit schuldig. In seinem Urteil vom 5. April 2022 erinnert der Kassationshof aber daran, dass die Straftat der Schwarzarbeit voraussetzt, dass das Bestehen eines Unterordnungsverhältnisses nachgewiesen wird, d.h. die Ausführung einer Arbeit unter der Autorität eines Arbeitgebers. Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses hängt weder vom Willen der Parteien noch von der Bezeichnung ab, die sie ihrer Vereinbarung gegeben haben, sondern von den tatsächlichen Bedingungen, unter denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

nach oben