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10. März 2023

Substitutionsmöglichkeit bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften wird im Vorvertrag oft eine Substitutionsmöglichkeit vorgesehen. Falls diese Möglichkeit wahrgenommen wird, ist es wichtig, dass die im Vorvertrag vereinbarten Formvorschriften befolgt werden, damit die Substitution vollzogen werden und ein anderer Käufer anstelle des ursprünglich vorgesehenen Käufers treten kann.

In seinem Entscheid vom 8. Februar 2023 hat das Kassationsgericht festgehalten, dass bei Nichterfüllung der Formvorschriften die Substitution nicht stattfinden kann.

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